* In den Ferien (Mecklenburg-Vorpommern) ist Donnerstag kein Familientag.

Dieses Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Angeboten.

 

 

Ein paar kleine Regeln... (Auszug AGB)

Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt grundsätzlich und ausschließlich bei den Eltern/ Erziehungsbrechtigten. Kinder unter sechs Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt.

Kinder ab sechs Jahren ohne Begleitung können die Spielwelt mit einer gesonderten Erlaubnis (Vollmacht) der Erziehungsberechtigten besuchen. Diese Vollmacht können sie in der Rubrik "Downloads" herunterladen und ausgefüllt mit abgeben.

Der Spielbereich darf nur mit Socken betreten werden. Wir empfehlen für Kinder "ABS"-Socken.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Für Ihr leibliches Wohl ist in unserem Bistro gesorgt.